HB 3 „Gestalten von Schnittstellen und Projekten“ als 2.Handlungsbereich für die mündliche Prüfung
Bekanntlicherweise muss der angehende Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen am Tag der schriftlichen Prüfung seinen Themenvorschlag für die mündliche Prüfung einreichen. Themenwahl und Ausführung auf dem „Einreichungszettel“ (da hat übrigens jede IHK ihr eigenes Formular…) müssen sehr gut durchdacht werden, denn der Prüfling ist an diesen gebunden – es darf also nicht oder kaum vom eingereichten Thema, Gliederung… abgewichen werden!