Informationen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grundsätzliches zur Präsentation

. .

Häufig bestehen Zweifel, wie die Präsentation abläuft. Hier hilft ein Blick in die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21.07.2011“.

Diese ist im Internet herunterladbar und ist auch im Anhang des Rahmenplans für die geprüften Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen angefügt

Der Rahmenplan kann beim DIHK Verlag bestellt werden und ist unerlässlich für ein erfolgreiches Studium.

Der Paragraph 3 der Verordnung regelt die Gliederung und Durchführung der Prüfung. Dieser besagt, dass sich die Präsentation zum einen der Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ zum anderen auf einen freigewählten Handlungsbereich beziehen muss.

Das stellt viele Studenten vor große Probleme, wie sie denn nun beide Handlungsbereiche verknüpfen sollen.

Häufig kommt dann nicht eine Präsentation raus, sondern zwei.

Da wird dann beispielsweise das Thema „Planung eines Tages der offenen Tür und Mitarbeitermotivation durch Schulungsmaßnahmen“ vorgetragen.

Damit ist dann auch gleich eine Themenverfehlung vorgelegt worden, die entsprechend negativ bewertet werden muss, da die Verordnung EINE Präsentation einfordert.

Wie kann das Problem nun gelöst werden?

Hier hilft der grundsätzliche Gedanken, dass der geprüfte Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen im Prinzip immer in der Dienstleistungsbranche tätig ist.

Und Dienstleistung wird nun mal vom Personal erbracht.

Das bedeutet, dass der Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ eigentlich immer impliziert ist.

Für das obige Präsentationsthema bedeutet das, dass das Thema „Planung eines Tages der offenen Tür“ völlig ausreichend ist, denn die Planung erfolgt ja durch das Personal.

In der Präsentation muss dann aber auch auf den Bereich Personal dezidiert eingegangen werden.

Den Umfang, wie tief jetzt auf beide Handlungsbereiche eingegangen werden muss, definiert die Verordnung nicht.

Sicher wird es aber nicht reichen, in der Präsentation zu sagen: „und zur Planung des Tages der offenen Tür“ wird Personal benötig. Das ist zu dünn. Sondern es muss schon erwähnt werden, welche Schwierigkeiten und Probleme hier mit dem Personal auftreten können, beispielsweise das Personal fühlt sich übergangen oder überfordert oder hat Angst vor der Aufgabe.

Umfang der Präsentation:

Auch hier hilft wieder der Blick in die Verordnung. Unter §3 Absatz 5 steht der Passus „Dabei soll die Dauer der Präsentation zehn Minuten betragen“. Der Knackpunkt ist hier das „soll“. Hier kommt es nun auf die Prüfungsausschüsse an. Jede IHK und jeder Prüfungsausschuss handhabt das anders. Da gibt es Prüfungsausschüsse, die brechen nach zehn oder elf Minuten rigoros ab, andere wiederum lassen den Teilnehmer durchaus auch 15 Minuten präsentieren.

Ein verfehltes Zeitmanagement wird aber in jedem Fall mit Punktabzügen bestraft werden.

Meiner Ansicht nach ist es nicht statthaft, nicht abzubrechen.

Zum einen hat der Teilnehmer bis zu drei Monate Zeit sich auf die Präsentation vorzubereiten und da muss ein entsprechendes Zeitmanagement drinnen sein, zum anderen wäre ein Nichtabbrechen den Teilnehmern gegenüber unfair, die durch eine gewissenhafte Vorbereitung die Zeit exakt einhalten.

In unseren Vorbereitungskursen achten wir genau darauf, dass die zehn Minuten relativ genau eingehalten werden.

Zu bedenken ist hier auch, dass die Teilnehmer einen Abschluss auf Bachelor Niveau anstreben und dazu gehört einfach, dass ein solides Zeitmanagement beherrscht wird. Sollten die erfolgreichen Studenten einmal ins mittlere Management oder sogar noch höher aufsteigen, so kann erwartet werden, dass sie dann auch präzise in der vorgegebenen Zeit vortragen können.

Jemand, der das nicht kann, wird so eine Position nicht erreichen, bzw. sich da nicht dauerhaft halten können.

Wertung der Präsentation

Auch hier gibt der §3 Absatz 5 genaue Auskunft:

„Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein“.

Das bedeutet theoretisch, dass sich ein Teilnehmer 10 Minuten hinsetzen und nichts präsentieren könnte. Dafür wird er unbestritten null Punkte erhalten. Mit einem durchschnittlichen Fachgespräch könnte das aber ausgeglichen werden.

Legt man eine 100 Punkte Skala zugrunde, würde das Ergebnis so aussehen:

0 Punkte in der Präsentation + 2*75 Punkte im Fachgespräch = 0 Punkte Präsentation+ 150 Punkte Fachgespräch = 150 Punkte

Aufgrund der Doppelwertung des Fachgespräches ergibt das dann 150 Punkte / 3 = 50 Punkte und somit bestanden.

In der Realität ist es häufig aber so, dass eine schwache Präsentation auch ein schwaches Fachgespräch nach sich zieht.

Das ist auch wenig erstaunlich, denn wer sich schon in der Präsentation wenig auskennt, wird das im Fachgespräch auch kaum tun..

Neues aus unserem Blog

Diagnose: Bildungsträger

Eins vorneweg: Natürlich gibt es gute Bildungsträger. Das sind die mit Dozenten aus dem Gesundheits- und Sozialwesen. Idealerweise mit Dozenten, die auch Prüfer sind und wissen, worauf es in der IHK-Prüfung wirklich ankommt. Mit guten und aktuellen Skripten, regelmäßig stattfindenden Unterrichtseinheiten, verständlichen Webinaren und so weiter.

Weiterlesen ...

Warum dauert das denn so lange… Info zu den Korrekturzeiten der Fachwirt-Prüfung

Hat der Prüfling die beiden Prüfungstage endlich hinter sich gebracht, ist die Erleichterung erstmal groß. Schon nach kurzer Zeit geht es dann aber los in den diversen Kanälen: „Hat schon jemand Ergebnisse? – IHK Musterhausen“

Weiterlesen ...
Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei
Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei
Initiative CO2-neutrale Webseite