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Das kleine 1 x 1 des Umgangs mit Gesetzbüchern

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Der angehende Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen weiß, dass er während seiner Weiterbildung und in der Prüfung mit Gesetzen arbeiten muss. Bei diesem Gedanken ist meist ein bisschen Unbehagen dabei, denn keiner weiß so recht, was braucht man da genau…Und was mache ich dann damit? Zunächst mal werden die Gesetze meist nach dem Kauf (bitte nur nach aktuellem Rechtsstand!) erstmal ins Regal gestellt. Aber damit ist die Herausforderung „Umgang mit Gesetzbüchern“ ja noch nicht gemeistert.

Keine Angst, kein Fachwirt muss sich zum Juristen entwickeln. Aber es ist eben auch nicht damit getan, die Bücher am Prüfungstag nagelneu und unbenutzt aus dem Schrank zu holen. Denn das geht garantiert schief. Regelmäßig wird in Prüfungen die Paragraphennennung etc. gefordert. Und dann sollte der Prüfling eine ungefähre Ahnung haben, wo er denn suchen muss. Also kommt man nicht drum herum, sich mit den dicken Büchern zu beschäftigen.

Die sozusagen Klassiker unter den geforderten Gesetzen sind beim Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen sicherlich das Sozialgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch. Aber es können auch durchaus Aufgaben drankommen, in denen beispielsweise im Arbeitsgesetz nachgeschaut werden muss. Mit der Einladung der IHK zur schriftlichen Prüfung kommt eine Aufstellung, welche Gesetze verwendet werden können/dürfen/sollen. Bitte keine Gesetzessammlungen kaufen, denn diese enthalten oftmals nur Auszüge. Da kann es dann passieren, dass genau das eine geforderte Gesetz fehlt…Ärgerlich und im schlimmsten Fall sogar „kriegsentscheidend“.

Was machen Sie denn nun mit Ihren Gesetzbüchern im Schrank? Sie sollten zum festen, regelmäßigen Bestandteil der Prüfungsvorbereitung werden. Dazu widerum ist es unbedingt erforderlich, sich einen groben Überblick zu verschaffen, was man wo findet. Am Beispiel Sozialgesetzbuch SGB: Wo stehen allgemeine Vorschriften, die alle SV-Zweige betreffen? Wo finde ich Vorschriften zu Leistungen und Beiträgen? Und natürlich die grundsätzliche Unterteilung der einzelnen Sozialversicherungszweige, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

BGB, natürlich auch ganz wichtig. Denken Sie nur mal an den Behandlungsvertrag. Oder das HGB mit seinen Rechtsformen.

Ganz hilfreich ist das Sachverzeichnis am Ende der Gesetze.

Wenn Sie sich im Vorfeld nicht mit den Gesetzen vertraut machen, haben Sie in der Prüfung ggf. ein echtes Zeitproblem. Denn Sie finden schlichtweg nix, werden nervös.

Erlaubt und ratsam ist es, Markierungen reinzukleben (bunte Fähnchen). Aber bitte nicht zu viele, sonst wird es wieder unübersichtlich. Und auf diesen Zettelchen darf nur stehen, was Überschrift des Paragraphen ist. Sonst nichts. Beispiel: „§5 Versicherungspflicht“. Keine eigenen Eselsbrücken oder ähnliches. Die Prüfungsaufsicht ist angehalten, die Gesetze stichprobenartig zu überprüfen.

Natürlich wird es nicht gelingen, alle Eventualitäten abzudecken. Manchmal werden auch Paragraphen gefordert, die sehr spezifisch sind. Alles, was der Rahmenplan aufführt, kann abgefragt werden. Bisschen Mut zur Lücke müssen Sie haben, aber durch obige Vorgehensweise und Vorbereitung wird die Lücke einfach kleiner.

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