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Lieblingsbuch des Fachwirtes: Das Sozialgesetzbuch (SGB)

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Satte 2038 Seiten. Stand 2019. Ich gebe zu, der Reiz, das Sozialgesetzbuch durchzuarbeiten, ist nicht allzu groß. Aber dieses dicke Buch ist wirklich wichtig. Und es ist nicht nur wichtig, eine aktuelle Ausgabe zu besitzen, sondern auch, sich damit vertraut zu machen und damit zu arbeiten.

Heißt nun was? Zunächst mal sollte sich der angehende Fachwirt mit dem Aufbau des SGB beschäftigen. In welche Bücher ist es eingeteilt (SGB I bis XII) und welche Zweige der Sozialversicherung werden behandelt?

Unter anderem sind dort alle Gesetze aus den Sozialversicherungszweigen Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zu finden. Wer ist versicherungspflichtig, wer zahlt Beiträge in welcher Höhe? Welche Leistungen können in Anspruch genommen werden? Um nur einige wichtige Fragen herauszugreifen – durchaus ist das schon öfter Thema in vorangegangenen Prüfungen gewesen. Gerade im Bereich der Leistungsansprüche aus der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung, aber auch in der Beurteilung einer etwaigen Versicherungspflicht oder -freiheit.

Desweiteren sind im SGB die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung geregelt, die Sozialhilfe und auch die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Ein breites Spektrum an Wissen und Informationen steckt im SGB, welches natürlich die Themengebiete des Rahmenlehrplans des öfteren streift und durchaus nicht unerheblich prüfungsrelevant ist.

Und wie gehen Sie am besten vor? Das ist eine gute Frage. Kann nicht so ganz pauschal beantwortet werden. Wir vertreten die Auffassung, dass man kontinuierlich beim Durcharbeiten seiner Skripte und der alten Prüfungsaufgaben im SGB nachschlagen sollte, denn die komplizierte Ausdrucksweise zu verstehen bedarf einiger Übung. Welche Paragraphen wichtig erscheinen, muss der Teilnehmer dann für sich entscheiden (Anhaltspunkt alte Prüfungsaufgaben). Diese Paragraphen mit einem post-it markieren. Achtung, auf dem post-it darf nur der Paragraph stehen und die Überschrift des Paragraphen. ( Beispiel: „§5 SGB V Versicherungspflicht“) Keine eigenen Kommentare – die Gesetzbücher werden an den Prüfungstagen durchaus von den Aufsichtskräften auch kontrolliert.

Und bitte nicht pro Seite einen post-it kleben – das wird dann eher hinderlich sein als förderlich. Dann finden Sie nämlich nix mehr wieder…

Eine große Hilfe bei der Suche nach Begriffen/Schlagwörtern stellt übrigens das Sachverzeichnis ganz hinten im SGB dar!

Auf keinen Fall sollten Sie Ihre aktuelle Ausgabe des Sozialgesetzbuches bis zur Prüfung einfach nur im Regal stehen lassen. Denn um sich erst am Prüfungstag mit den Gesetzen vertraut zu machen – dazu wird in aller Regel die Zeit fehlen.

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