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Wichtige Akteure im Gesundheitswesen – Teil 3

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Im dritten und letzten Teil unserer kleinen Serie geht es um weitere Institutionen des Gesundheitswesens, die durchaus bedeutungsvoll sind, aber teilweise in der Öffentlichkeit weniger in Erscheinung treten. Sie sind – bis auf das zuletzt genannte Bundesversicherungsamt – alle dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt. Dieses hat sozusagen „den Hut auf“.

Beginnen wir mit dem durchaus auch dem „nicht-Fachwirt“ geläufigen Robert-Koch-Institut (RKI). Das RKI ist ein Bundesinstitut und seine zentrale Aufgabe ist die Krankheitsüberwachung und –prävention. Ziel ist die frühestmögliche Erkennung und Gegensteuerung schwerwiegender und hochansteckender (Infektions-)Krankheiten. Auf Grundlage deren erarbeiteter Erkenntnisse werden auch gesundheitspolitische Entscheidungen getroffen. Das RKI schafft Normen und Standards und informiert sowohl Bürger als auch Fachkräfte. 

Ebenso hinlänglich bekannt dürfte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sein: Das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Das PEI bewertet Nutzen und Risiko von Arzneimitteln vor, während und nach der Zulassung. Auch Blut-und Stammzellprodukte durchlaufen hier Testverfahren. Ein weiteres Standbein des Instituts ist die experimentelle Forschung und die Genehmigung klinischer Prüfungen.  

Die Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) begegnet eigentlich jedem Bürger, nämlich beispielsweise beim Blick auf eine Zigarettenschachtel. Jeder kennt diese Fotos mit dem Ziel einer abschreckenden Wirkung. Die BZgA erarbeitet und verbreitet Präventionskampagnen und Aufklärungsmaßnahmen vorwiegend zu den Themenbereichen HIV, Sucht, Familienplanung, Ernährung und Bewegung von Kindern und Erwachsenen. Sie erarbeiten Grundsätze und Richtlinien für Gesundheitserziehung und schulen auch entsprechend tätige Personen. Ziel ist es, in der Bevölkerung eine Lebens- und Denkweise zu erwirken, die gesundheitsförderlich ist und somit auch den Staat entlastet (Ausgaben Krankheitskosten etc.).  

Als letztes Institut, welches dem Bundeministerium für Gesundheit unterstellt ist, möchten wir noch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) vorstellen. Sein Zuständigkeitsbereich liegt im Bereich der Arzneimittelzulassung und –registrierung (auch Medizinprodukte). Deren Risikoüberwachung ist noch Teilaufgabe, ebenso wie auch die Überwachung des Umlaufs von Betäubungsmitteln. Die permanente Überwachung von Qualität und Verträglichkeit ist unerlässlich und verantwortungsvolle Aufgabe des BfArm. Auch werden hier homöopathische Arzneimittel getestet, registriert und zugelassen.

Abschluss unserer Serie bildet das Bundesversicherungsamt (BVA), welches allerdings dem Bundesministerium des Innern unterstellt ist. Das BVA führt die Rechtsaufsicht über die gesetzlichen bundesunmittelbaren Krankenkassen, ist zuständig für den Gesundheitsfonds und die Abwicklung des Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen.

 

Wenn Sie Fragen zu unserem kleinen Einblick in die politische Organisation des deutschen Gesundheitswesens haben, schicken Sie gerne eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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